Heckenschnitt: Was sagt § 39 BNatSchG?
Veröffentlicht am 06.05.2026 · Lesezeit ca. 4 Min.
Wer in Deutschland eine Hecke besitzt, darf sie nicht jederzeit kräftig zurückschneiden. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) setzt klare Grenzen, um Vögel und andere Tiere während der Brut- und Setzzeit zu schützen. Wir erklären, was zwischen März und September erlaubt ist – und wann ein professioneller Garten- bzw. Heckenschnitt sinnvoll ist.
§ 39 Abs. 5 BNatSchG: das gesetzliche Verbot
Nach § 39 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Dieses Verbot gilt bundesweit – auch in Aachen und der Städteregion. Hintergrund ist der Schutz von brütenden Vögeln, Insekten und Kleinsäugern, die in dichten Gehölzen Unterschlupf finden.
Was bleibt erlaubt: Form- und Pflegeschnitt
Auch im Sommerhalbjahr sind schonende Form- und Pflegeschnitte ausdrücklich zugelassen. Erlaubt sind Maßnahmen, die dem Zuwachs des Jahres dienen oder die Gesundheit des Gehölzes erhalten – also klassisches „Trimmen“ der Hecke, damit sie ihre Form behält.
Form-Schnitt vs. radikaler Rückschnitt
- Form-Schnitt (erlaubt): Kürzen des frischen Jahrestriebs, leichtes Nachschneiden der Seiten und Spitze, damit die Hecke kompakt bleibt.
- Radikaler Rückschnitt / „auf den Stock setzen“ (verboten): Komplettes Entfernen des Gehölzes oder Rückschnitt bis ins alte Holz, der die Hecke vollständig „neu aufbaut“.
Wichtig: Auch beim erlaubten Form-Schnitt müssen Sie zuvor prüfen, ob in der Hecke Vögel brüten. Ist ein aktives Nest vorhanden, dürfen die Arbeiten erst nach dem Ausfliegen der Jungtiere fortgesetzt werden – das verlangt das allgemeine Tötungs- und Störungsverbot nach § 44 BNatSchG.
Vogelschutz – mehr als nur ein Datum
Das Schnittfenster vom 1. Oktober bis 28./29. Februar ist gewählt, weil die meisten heimischen Vögel in dieser Zeit nicht brüten. Doch milde Winter führen dazu, dass manche Arten bereits im Februar mit dem Nestbau beginnen. Vor jedem Schnitt – ob im Spätwinter oder im Sommer – lohnt sich ein kontrollierender Blick in die Hecke.
Bußgelder bei Verstößen
Verstöße gegen § 39 BNatSchG sind keine Kavaliersdelikte: Je nach Bundesland und Schwere drohen Bußgelder bis zu 50.000 €. In NRW liegt der Rahmen für unzulässiges Roden oder Auf-den-Stock-Setzen einer Hecke je nach Größe des Gehölzes typischerweise zwischen 250 € und mehreren Tausend Euro. Zusätzlich kann die Untere Naturschutzbehörde Nachpflanzungen anordnen.
Warum sich der Profi lohnt
Ein erfahrener Gartenpflege-Dienstleister kennt die rechtlichen Grenzen, beurteilt den Zustand der Hecke und schneidet so, dass das Gehölz vital bleibt. Wir planen Ihre Heckenpflege ganzjährig – mit erlaubten Pflegeschnitten im Sommer und kräftigerem Rückschnitt zwischen Oktober und Februar. Mehr dazu auf unserer Seite Gartenpflege Aachen.
Sie brauchen Unterstützung?
Wir übernehmen den fachgerechten Heckenschnitt in Aachen und der Städteregion – terminlich abgestimmt auf das BNatSchG.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel bitte Anwalt oder die Stadt Aachen konsultieren.