Räum- und Streupflicht in Aachen: Was Eigentümer und Mieter wissen müssen

Veröffentlicht am 06.05.2026 · Lesezeit ca. 4 Min.

Sobald in Aachen die ersten Schneeflocken fallen oder es nachts gefriert, wird die Räum- und Streupflicht zum Thema. Wer für geräumte Gehwege verantwortlich ist und welche Zeiten gelten, ist gesetzlich klar geregelt – Verstöße können teuer werden. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Punkte für Eigentümer, Vermieter und Mieter in Aachen zusammen.

Gesetzliche Grundlage

Die Räum- und Streupflicht in Nordrhein-Westfalen ergibt sich aus § 49 a StrWG NRW (Straßen- und Wegegesetz) sowie der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Die Stadt Aachen hat diese Pflicht über ihre kommunale Straßenreinigungs- und Gebührensatzung auf die Anlieger – also die Eigentümer angrenzender Grundstücke – übertragen. Zu räumen und zu streuen sind die Gehwege vor dem eigenen Grundstück, in der Regel auf einer Breite von rund 1,50 m, sowie Zugänge zum Haus und Treppenstufen.

Räumzeiten in Aachen

Die Räum- und Streupflicht gilt in Aachen üblicherweise zu folgenden Zeiten:

Bei anhaltendem Schneefall oder wiederkehrendem Glatteis muss mehrfach innerhalb dieser Zeiten geräumt und gestreut werden. Eine einmalige Reinigung am Morgen reicht in der Regel nicht aus.

Übertragung auf Mieter – nur mit klarer Regelung

Eigentümer können die Räumpflicht auf Mieter übertragen. Damit das rechtlich wirksam ist, muss die Übertragung jedoch schriftlich im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten sein. Eine bloße Aushangregelung im Treppenhaus genügt meist nicht. Auch nach erfolgter Übertragung bleibt der Eigentümer in der Kontroll- und Überwachungspflicht – er muss prüfen, ob die Mieter ihrer Aufgabe nachkommen.

Welche Streumittel sind in Aachen erlaubt?

Auf öffentlichen Gehwegen gilt in Aachen ein grundsätzliches Streusalzverbot. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie:

Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden – etwa auf Treppen, an starken Gefällen oder besonderen Gefahrenstellen, an denen abstumpfende Mittel nicht ausreichen. Tausalze schädigen Boden, Bäume und Tierpfoten und greifen zudem Beton und Pflasterfugen an.

Konsequenzen bei Verstößen

Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von der Stadt Aachen – je nach Schwere zwischen rund 35 € und mehreren Hundert Euro. Deutlich gravierender ist jedoch die zivilrechtliche Haftung: Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Weg, drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, die schnell fünfstellig werden können. Die private Haftpflicht- bzw. Gebäudeversicherung springt nur ein, wenn die Pflichten nachweislich erfüllt wurden.

Profi-Lösung: Winterdienst auslagern

Gerade berufstätige Eigentümer, Hausverwaltungen oder Eigentümergemeinschaften sind oft nicht in der Lage, die Räumpflicht zu allen Zeiten zuverlässig zu erfüllen. Ein professioneller Winterdienst übernimmt nicht nur das Räumen und Streuen, sondern dokumentiert auch die Einsätze – ein wichtiger Nachweis im Schadensfall. Mehr Informationen zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Winterdienst Aachen.

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Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel bitte Anwalt oder die Stadt Aachen konsultieren.